Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre steuerliche Unterstützung für kleine Unternehmen verlängert. Das UAE Ministry of Finance gab am 7. August 2026 bekannt, dass die sogenannte Small Business Relief für weitere drei Jahre bestehen bleibt. Statt wie ursprünglich vorgesehen Ende 2026 auszulaufen, kann die Regelung nun für Steuerperioden genutzt werden, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden.
Grundlage dafür ist die neue Ministerial Decision No. 131 of 2026, mit der die bisherige Regelung aus Ministerial Decision No. 73 of 2023 geändert wurde. Für Unternehmer in Dubai und den übrigen Emiraten ist das eine interessante Nachricht.
Was ist die Small Business Relief?
Mit der Einführung der Corporate Tax haben die VAE gleichzeitig eine Sonderregelung für kleinere Unternehmen geschaffen. Unternehmen beziehungsweise andere berechtigte Steuerpflichtige mit einem Umsatz von höchstens 3.000.000 AED pro Steuerperiode (aktuell rund: 705.000 €) können unter bestimmten Voraussetzungen die Small Business Relief wählen. Dabei ist ein Punkt besonders wichtig:
Die Grenze bezieht sich auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn.
Wer beispielsweise 2,8 Millionen AED Umsatz und 1 Million AED Gewinn erzielt, kann grundsätzlich trotzdem innerhalb der Umsatzgrenze liegen.
Bedeutet das wirklich 0 % Corporate Tax?
Im Ergebnis kann das tatsächlich so sein. Die Federal Tax Authority beschreibt die Rechtsfolge so: Wer die Voraussetzungen erfüllt und Small Business Relief für eine Steuerperiode wählt, wird für diese Periode so behandelt, als hätte er kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt.
Damit fällt für diese Steuerperiode grundsätzlich keine Corporate Tax an. Das ist etwas anderes als die normale Corporate-Tax-Systematik der VAE. Ohne Small Business Relief gilt grundsätzlich: 0 % Corporate Tax auf steuerpflichtiges Einkommen bis 375.000 AED, danach grundsätzlich 9 % auf den darüberliegenden steuerpflichtigen Gewinn. Die Small Business Relief kann deshalb gerade bei profitablen kleineren Unternehmen einen erheblichen Unterschied machen.
Was hat sich im August 2026 geändert?
Die wesentliche Änderung ist der Zeitraum. Bislang galt:
Small Business Relief für entsprechende Steuerperioden bis spätestens 31. Dezember 2026. Mit Ministerial Decision No. 131 of 2026 wurde dieser Zeitraum verlängert.
Neu gilt: bis einschließlich Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Die Umsatzgrenze von 3 Millionen AED wurde dagegen nicht erhöht.
Es handelt sich also um eine zeitliche Verlängerung der bestehenden Regelung und nicht um eine Anhebung der Umsatzgrenze.
Wer kann Small Business Relief nutzen?
Grundsätzlich kommt die Regelung für sogenannte Resident Persons in Betracht. Dazu können sowohl juristische Personen als auch unter bestimmten Voraussetzungen natürliche Personen gehören, die in den VAE steuerpflichtige Geschäftstätigkeiten ausüben. Die Small Business Relief muss für jede relevante Steuerperiode gewählt werden.
Eine automatische Anwendung erfolgt nicht allein deshalb, weil ein Unternehmen weniger als 3 Millionen AED Umsatz erzielt.
Eine besonders wichtige Bedingung
Die Umsatzgrenze darf nicht nur im aktuellen Jahr eingehalten werden. Nach den Regeln muss der Umsatz grundsätzlich auch in den vorherigen relevanten Steuerperioden innerhalb der Grenze gelegen haben.
Beispiel:
Ein Unternehmen erzielt 2025 einen Umsatz von: 4,3 Millionen AED. 2026 sinkt der Umsatz auf: 1,9 Millionen AED.
Obwohl der Umsatz 2026 unter 3 Millionen AED liegt, kann das Unternehmen die Small Business Relief für diese Periode grundsätzlich nicht nutzen, weil die Umsatzgrenze bereits zuvor überschritten wurde. Genau dieses Beispiel verwendet auch die Federal Tax Authority zur Erläuterung der Regel.
Achtung bei Free-Zone-Unternehmen
Hier entsteht häufig ein Missverständnis. Nicht jedes Unternehmen in einer Free Zone kann automatisch Small Business Relief nutzen. Ein sogenannter Qualifying Free Zone Person ist ausdrücklich von der Small Business Relief ausgeschlossen.
Der Hintergrund: Qualifying Free Zone Persons können bereits unter bestimmten Voraussetzungen eine Corporate-Tax-Rate von 0 % auf Qualifying Income erhalten. Deshalb müssen Unternehmer genau unterscheiden zwischen: Small Business Relief und dem besonderen Corporate-Tax-Regime für Qualifying Free Zone Persons.
Das sind zwei unterschiedliche Systeme.
Auch eine Aufteilung auf mehrere Firmen funktioniert nicht einfach
Wer jetzt auf die Idee kommt: „Dann gründe ich einfach drei Firmen mit jeweils weniger als 3 Millionen AED Umsatz“, sollte vorsichtig sein. Die Regeln enthalten ausdrücklich eine Vorschrift gegen die künstliche Aufteilung eines Unternehmens.
Wenn die Federal Tax Authority feststellt, dass ein Geschäft künstlich auf mehrere Gesellschaften verteilt wurde, um unterhalb der Umsatzgrenze zu bleiben, kann dies als steuerlicher Vorteil im Sinne der Anti-Abuse-Regeln behandelt werden. Entscheidend sind dabei unter anderem die wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Verbindungen zwischen den Unternehmen.
Warum verlängern die VAE die Regelung?
Das UAE Ministry of Finance nennt dafür ausdrücklich mehrere Ziele. Die VAE möchten: kleine Unternehmen und Start-ups unterstützen, das Geschäftsumfeld verbessern, Unternehmern Wachstum ermöglichen und die VAE weiterhin als attraktiven internationalen Investitionsstandort positionieren.
Die Verlängerung passt damit grundsätzlich zur bisherigen Standortstrategie der Emirate. Unternehmertum soll nicht nur durch niedrige Steuersätze, sondern auch durch vereinfachte steuerliche Compliance gefördert werden.
Beispiel
Nehmen wir eine Firma in Dubai mit: 2,9 Millionen AED Jahresumsatz und 1 Million AED Gewinn.
Erfüllt sie sämtliche Voraussetzungen für die Small Business Relief und wählt sie diese für die betreffende Steuerperiode, wird sie steuerlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Ohne Small Business Relief würde dagegen grundsätzlich die normale Corporate-Tax-Systematik greifen.
Gerade bei margenstarken Dienstleistungsunternehmen kann die wirtschaftliche Bedeutung der Relief deshalb erheblich sein.
Ist das eine komplette Steuerbefreiung für alle Firmen unter 3 Millionen AED?
Nein. Diese Formulierung wäre zu pauschal. Die Small Business Relief ist an Voraussetzungen gebunden.
Unter anderem gilt: Der Umsatz muss innerhalb der gesetzlichen Schwelle liegen. Die Voraussetzungen müssen auch hinsichtlich vorheriger Steuerperioden geprüft werden. Qualifying Free Zone Persons können die Relief nicht nutzen. Bestimmte Mitglieder sehr großer multinationaler Unternehmensgruppen sind ausgeschlossen.
Eine künstliche Aufteilung von Geschäftstätigkeiten zur Unterschreitung der Schwelle ist nicht zulässig. Und die Relief muss entsprechend den steuerlichen Regeln gewählt werden.
„Berechtigte UAE-Unternehmen mit maximal 3 Millionen AED Umsatz können unter bestimmten Voraussetzungen Small Business Relief wählen und dadurch für die betreffende Steuerperiode grundsätzlich keine Corporate Tax zahlen.“
Fazit
Die Verlängerung der Small Business Relief bis Ende 2029 ist eine gute Nachricht für kleinere Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die bisherige Umsatzgrenze von 3 Millionen AED bleibt bestehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann durch die Small Business Relief für die jeweilige Steuerperiode so behandelt werden, als hätte er kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Damit kann die Corporate Tax im Ergebnis bei 0 % liegen. Für Unternehmer bedeutet die Verlängerung vor allem zusätzliche Planungssicherheit bis Ende 2029.
Gleichzeitig sollte man sich nicht von vereinfachten Aussagen wie „bis 3 Millionen AED komplett steuerfrei“ verleiten lassen. Ob die Regelung tatsächlich angewendet werden kann, hängt von der individuellen Unternehmensstruktur und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wer eine Unternehmensgründung oder ein Immobilieninvestment in Dubai plant, sollte deshalb nicht nur auf den nominellen Steuersatz achten, sondern seine gesamte Unternehmens- und Aufenthaltsstruktur sauber planen.
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Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Gesetze und Auslegungen können sich ändern. Im Zweifel sollte eine fachkundige Beratung eingeholt werden.




