Wenn du in Nordzypern Immobilien oder andere Vermögenswerte besitzt, solltest du dich frühzeitig mit dem Thema Testament auseinandersetzen. Denn: Ein Testament, das du außerhalb von Nordzypern (z. B. in Deutschland oder Österreich) erstellt hast, deckt deinen Nachlass in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) nicht automatisch ab.
Warum ein separates Testament für Nordzypern?
Die gute Nachricht: Ein Testament für deinen Nachlass in Nordzypern zu erstellen ist relativ einfach und sollte immer gemeinsam mit einem Anwalt vor Ort erfolgen. So stellst du sicher, dass alle lokalen Vorschriften eingehalten werden und dein letzter Wille rechtsgültig ist.
Ein korrekt aufgesetztes Testament sorgt dafür, dass dein Vermögen – oder zumindest der Teil, den du testamentarisch regeln kannst – gemäß deinen Wünschen an die von dir bestimmten Personen übertragen wird. Ohne ein solches Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und die entspricht nicht immer dem, was man sich selbst vorgestellt hat.
Einschränkungen für Ausländer
Besonders wichtig für Ausländer, die in Nordzypern Eigentum besitzen: Wenn du oder deine Eltern nicht im Vereinigten Königreich oder einem anderen Commonwealth-Land geboren wurdest, kannst du zwar über dein bewegliches Vermögen (z. B. Geld, Fahrzeuge etc.) frei verfügen – bei unbeweglichem Vermögen wie Immobiliensieht es jedoch anders aus.
Der Anteil, den du testamentarisch über dein Eigentum in Nordzypern verfügen kannst, hängt davon ab, welche Verwandten du zum Zeitpunkt deines Todes hinterlässt.
Der Pflichtteil – und wie du ihn beeinflussen kannst
In Nordzypern gibt es eine Art Pflichtteil, vergleichbar mit dem deutschen System. Bestimmte Verwandte haben automatisch Anspruch auf einen Anteil deines unbeweglichen Vermögens, selbst wenn du das anders geregelt hast.
Wichtig: Du kannst den Pflichtteil nicht vollständig umgehen, aber durch ein gut formuliertes Testament lässt sich der Anteil zumindest minimieren.
So funktioniert es
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Informationsformular ausfüllen: Hier gibst du an, was ins Testament soll, wer die Erben sind und wer als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Letztere können auch selbst Erben sein.
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Formulierungen: Das Testament deckt standardmäßig alle beweglichen und unbeweglichen Güter ab, kann aber um individuelle Vermächtnisse ergänzt werden.
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Sprache & Stil: Das Testament wird auf Englisch, in moderner und verständlicher Sprache verfasst. Es bleibt jederzeit änderbar.
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Unterschrift:
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Du musst über 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
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Das Testament muss in Anwesenheit von zwei Zeugen gleichzeitig unterschrieben werden. (Die Zeugen können dir gestellt werden.)
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Jede Seite muss unterschrieben werden.
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Gerichtsregistrierung:
Das Gericht prüft die formalen Anforderungen, bestätigt deine Identität und archiviert das Original. Du erhältst beglaubigte Kopien. -
Ausländisches Testament:
Auch wenn ein Testament im Ausland rechtsgültig verfasst wurde, kann es in der Praxis zu Problemen bei der gerichtlichen Abwicklung kommen – etwa wenn Zeugen schwer erreichbar sind oder Formalitäten nicht übereinstimmen.
Was passiert im Todesfall?
Die im Testament benannten Testamentsvollstrecker müssen beim Nachlassgericht einen „Grant of Probate“(Erbschein) beantragen. Dieser verleiht ihnen die rechtliche Befugnis, den Nachlass gemäß dem Testament zu verwalten. Wer keine juristische Erfahrung hat, sollte sich dabei unbedingt professionelle Unterstützung holen.
Weitere Hinweise
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Testamente sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden – etwa bei Heirat, Scheidung oder dem Kauf neuer Immobilien.
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Eine Namens- oder Adressänderung macht kein neues Testament notwendig, sollte aber dokumentiert werden.
Fazit
Wer in Nordzypern lebt oder dort investiert, sollte sich frühzeitig um ein separates Testament kümmern und es gemeinsam mit einem Anwalt vor Ort aufsetzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der eigene Wille respektiert wird – insbesondere bei Immobilien. Ein lokal erstelltes Testament schützt deine Werte und bietet Klarheit für deine Erben.
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(Stand 2025 // Alle Angaben ohne Gewähr.)