Als Immobilieninvestor in Deutschland bewegst du wahrscheinlich regelmäßig größere Geldbeträge – sei es durch den Kauf oder Verkauf von Immobilien, Mietzahlungen oder Investitionen im Ausland. Dabei gibt es eine oft übersehene Pflicht, die viele Investoren nicht auf dem Schirm haben: die Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese Pflicht betrifft alle Transaktionen über 12.500 €, die ins Ausland oder aus dem Ausland getätigt werden.
Was genau ist die AWV-Meldepflicht?
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regelt in Deutschland den Umgang mit Geldströmen ins und aus dem Ausland. Das Ziel der Verordnung ist es, den Zahlungsverkehr und den Warenverkehr mit dem Ausland zu überwachen, um die Wirtschaftspolitik Deutschlands und der Europäischen Union zu unterstützen.
Was bedeutet das konkret für dich? Wenn du als Immobilieninvestor / Unternehmer mehr als 12.500 € ins Ausland überweist oder von dort erhältst, bist du verpflichtet, diese Transaktion bei der Deutschen Bundesbank zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine geschäftliche Transaktion oder um private Überweisungen handelt.
Welche Transaktionen sind betroffen?
- Zahlungen ins Ausland: Jede Überweisung von mehr als 12.500 € an eine ausländische Bank oder einen ausländischen Empfänger.
- Zahlungen aus dem Ausland: Jede Einzahlung von mehr als 12.500 €, die du von einem ausländischen Konto auf dein Konto in Deutschland erhältst.
- Geschäftliche und private Zahlungen: Egal, ob die Zahlung für eine Immobilieninvestition, eine Dienstleistung oder als Rückzahlung eines Kredits erfolgt – wenn sie den Schwellenwert überschreitet, muss sie gemeldet werden.
Wie funktioniert die Meldung?
Das Gute vorweg: Die AWV-Meldung ist unkompliziert und schnell erledigt. Du hast mehrere Möglichkeiten, die Meldung durchzuführen:
- Meldeportal der Deutschen Bundesbank: Am einfachsten geht es über das Meldeportal der Bundesbank. Hier kannst du die Transaktion schnell und sicher online eintragen. Du gibst den Absender, Empfänger, Betrag und den Grund der Zahlung an – und schon bist du auf der sicheren Seite.
- Meldung per E-Mail: Alternativ kannst du die AWV-Meldung auch per E-Mail einreichen. Die Adresse findest du auf der Website der Deutschen Bundesbank. Auch hier gibst du die relevanten Informationen zur Zahlung an.
Beachte: Die Meldung muss spätestens am 7. Kalendertag des Folgemonats nach der Transaktion erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?
Wenn du die AWV-Meldung nicht machst, drohen dir empfindliche Bußgelder. Die Bußgelder können bis zu 30.000 € betragen, je nach Schwere des Verstoßes. Ein Kollege von mir hat das gerade am eigenen Leib erfahren und musste für eine vergessene Meldung tief in die Tasche greifen.
Ein Hinweis an dieser Stelle: Es handelt sich hier nicht um eine optionale Meldung, sondern um eine gesetzliche Pflicht. Auch wenn es lästig erscheinen mag, ist die Meldung eine Absicherung für dich, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden.
Warum gibt es die AWV-Meldepflicht überhaupt?
Die Meldepflicht nach der AWV dient dem Ziel, die deutsche Wirtschaft zu schützen und zu stärken. Indem die Bundesbank detaillierte Informationen über Geldströme erhält, kann sie wirtschaftliche Trends besser verfolgen und den Zahlungsverkehr analysieren. Das dient letztlich der Stabilität des Wirtschaftsraums und hilft dabei, mögliche Geldwäscheaktivitäten oder andere illegale Praktiken frühzeitig zu erkennen.
Fazit: Mach die AWV-Meldung und vermeide Bußgelder!
Auch wenn die AWV-Meldung vielleicht als zusätzlicher Bürokratieaufwand erscheint, solltest du sie auf keinen Fall vergessen. Die gute Nachricht ist, dass die Meldung unkompliziert und schnell online oder per E-Mail erledigt werden kann. Sobald du den Vorgang einmal gemacht hast, wird es dir in Zukunft leichtfallen, diese Formalität zu erledigen.
Besuche am besten noch heute das Meldeportal der Deutschen Bundesbank und lade dir die notwendigen Informationen herunter. So vermeidest du unnötige Strafen und kannst dich wieder voll auf deine Investitionen konzentrieren.
Hier findest du das Meldeportal der Bundesbank:
Link zur Website der Bundesbank für AWV-Meldungen.
Bleib auf der sicheren Seite und erledige die AWV-Meldung rechtzeitig – dein Geldbeutel wird es dir danken!