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AWV-Meldung 2026: Update für Unternehmen & Privatpersonen

Dubai Immobilien Kalkulation
Februar 14, 2026

Die AWV-Meldung bleibt für viele ein lästiges Thema, ist aber dennoch relativ einfach & schnell zu erledigen – besonders für Immobilienkäufer im Ausland, Unternehmen, Investoren oder Menschen mit hohen internationalen Geldflüssen.

Nachdem die Meldegrenze zum Januar 2025 von 12.500 € auf 50.000 € angehoben wurde, gibt es nun weitere Klarstellungen für 2026.

In diesem Beitrag erfährst du:

  • Was weiterhin gilt

  • Was sich für Privatpersonen & Unternehmen konkret vereinfacht hat

  • Wie die Meldung bei Immobilienkäufen über mehrere Jahre gehandhabt wird

  • Und wie du die AWV-Meldung heute korrekt übermittelst

Was ist die AWV-Meldung überhaupt?

Die AWV (Außenwirtschaftsverordnung) regelt statistisch den Kapitalfluss zwischen Deutschland und dem Ausland.

Wichtig: Die AWV-Meldung ist keine Steuer und keine zusätzliche Abgabe. Sie dient ausschließlich statistischen Zwecken der Deutschen Bundesbank.

Seit 2025 gilt: Transaktionen über 50.000 € (vorher: 12.500€) ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland müssen gemeldet werden. Die Idee dahinter ist simpel: Der deutsche Staat möchte wissen, wie viel Geld in oder aus dem Land fließt – vor allem, um Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder unerlaubte Kapitalflucht zu verhindern.

Wann sind AWV-Meldungen zu leisten – und wann nicht?

Entscheidend für die Meldepflicht ist § 67 AWV. Meldepflichtig sind Zahlungen eines Inländers an einen Ausländer oder von einem Ausländer an einen Inländer, sofern der Betrag 50.000 € oder mehr beträgt (bzw. der entsprechende Gegenwert in Fremdwährung).

Wichtig: Maßgeblich ist nicht der Standort des Kontos, sondern die Eigenschaft der beteiligten Personen (Inländer ↔ Ausländer).

Meldepflichtig sind grundsätzlich:

  • Überweisungen eines Inländers an einen ausländischen Zahlungsempfänger über 50.000 €

  • Eingehende Zahlungen aus dem Ausland an einen Inländer über 50.000 €

  • Auszahlungen von ausländischen Plattformen (z. B. Krypto-Exchanges) auf ein deutsches Konto über 50.000 €

  • Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen, Darlehen, Beteiligungen oder Immobilienkäufen im Ausland über 50.000 €, sofern ein meldepflichtiges Grundgeschäft vorliegt

Nicht meldepflichtig sind insbesondere:

  • Zahlungen unter 50.000 €

  • Reine Überweisungen zwischen eigenen Konten (Deutschland ↔ Ausland), da es sich um Vermögensumschichtungen handelt

  • Warenimporte und -exporte (diese fallen nicht unter die Zahlungs­meldungen nach § 67 AWV)

  • Bestimmte kurzfristige Kreditvorgänge (gemäß § 67 Abs. 2 AWV)

  • Reine Wallet-Transfers ohne Fiat-Bezug

Wichtig: Das sogenannte „Grundgeschäft“

Selbst wenn ein Kontoübertrag nicht meldepflichtig ist, kann das zugrunde liegende wirtschaftliche Geschäft meldepflichtig sein.

Beispiel: Überweist du Geld von deinem deutschen Konto auf dein eigenes Auslandskonto (nicht meldepflichtig) und zahlst anschließend von dort einen ausländischen Bauträger über 50.000 €, kann diese Zahlung meldepflichtig sein, weil sie eine Zahlung eines Inländers an einen Ausländer darstellt.

Die AWV knüpft also an das wirtschaftliche Verhältnis zwischen Inländer und Ausländer an – nicht an die bloße technische Kontobewegung.

Wie erfolgt die AWV-Meldung 2026 konkret?

Die Meldung ist ausschließlich auf zwei Wegen möglich:

1️⃣ Online über das offizielle Meldeportal der Deutschen Bundesbank (Konto für Meldung erforderlich)

2️⃣ Telefonisch (nur für Privatpersonen) über die zuständige Bundesbank-Stelle: Tel. +49 (0)800 – 1234 111

Eine Meldung per E-Mail ist nicht mehr vorgesehen.

Die Frist beträgt grundsätzlich 7 Kalendertage nach Ablauf des Meldezeitraums (in der Regel nach Transaktion bzw. Jahresmeldung bei Sammelfällen).

In der Praxis funktioniert insbesondere die telefonische Meldung sehr unkompliziert, sofern folgende Daten vorliegen:

  • Höhe der Zahlung

  • Zahlungszweck

  • Land des Zahlungspartners

  • Datum der letzten Überweisung (bei Sammelmeldung)

2026: Wichtige Klarstellung für Privatpersonen

Ein entscheidender Punkt betrifft Privatpersonen & Unternehmen, die über längere Zeiträume hinweg Geld ins Ausland überweisen – etwa beim Kauf einer Immobilie im Ausland im Rahmen eines Bauprojekts.

Hier wurde nun klargestellt:

Bei Immobilienkäufen über mehrere Jahre gilt für Privatpersonen:

  • Die Meldung erfolgt einmal jährlich

  • Es wird die Gesamtsumme aller im Kalenderjahr überwiesenen Beträge angegeben

  • Zusätzlich wird das Datum der letzten Überweisung genannt

  • Eine detaillierte Einzelaufstellung jeder Zahlung ist nicht erforderlich

Das vereinfacht den Prozess erheblich.

Bußgelder: Was gilt wirklich?

In unserem ursprünglichen Blog-Artikel war von Bußgeldern bis zu 30.000 € die Rede.

Wichtig zur Einordnung: Diese hohen Bußgelder betreffen in der Praxis primär Unternehmen.

Für Privatpersonen ist die Handhabung deutlich pragmatischer. Die AWV-Meldung dient statistischen Zwecken – nicht der Sanktionierung normaler privater Auslandsüberweisungen.

Dennoch gilt selbstverständlich: Wer meldepflichtige Beträge überschreitet, sollte die Meldung korrekt und zeitgemäß abgeben.

Was gilt 2026 bei Krypto?

Unverändert bleibt: Wenn Kryptowährungen über eine ausländische Plattform in Fiat-Währung umgewandelt und auf ein deutsches Konto ausgezahlt werden und dabei die 50.000 € Grenze überschritten wird, greift die AWV-Meldepflicht.

Interne Wallet-Transfers bleiben weiterhin nicht meldepflichtig, da kein Kapitalfluss im Sinne der AWV stattfindet.

Fazit 2026: Mehr Klarheit 

Die Anhebung der Meldegrenze war 2025 bereits eine spürbare Erleichterung.

2026 zeigt sich nun deutlicher:

  • Für Privatpersonen ist die Handhabung bei mehrjährigen Immobilienprojekten einfacher als gedacht

  • Eine jährliche Gesamtsummenmeldung reicht hier aus

  • Die Prozesse sind pragmatisch

  • Die Meldung erfolgt ausschließlich über Portal oder telefonisch

Wer strukturiert arbeitet und seine Überweisungen dokumentiert, hat in der Praxis keinen erhöhten Aufwand und keine Strafen zu befürchten.

Noch mehr Antworten auf deine Fragen findest du hier.

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Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Auslegungen können sich ändern. Im Zweifel sollte eine fachkundige Beratung eingeholt werden.

Hi, ich bin Dr. Florian Roski!

Unternehmer, Immobilieninvestor und Experte für Investments außerhalb der EU – mit Fokus auf Dubai, Nordzypern und Deutschland. Mein Ziel: Vermögen sichern, Freiheit maximieren und Menschen wie dir zu helfen, finanziell selbstbestimmt zu leben. Zusammen mit meinem Team habe ich schon vielen Investoren den Traum vom Auslandsinvestment ermöglicht. Bist du der Nächste?

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